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AGB

AGB (Investigation)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Untersuchungen), gültig für Unternehmungen der DESA Group)

Die DESA ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen.

Eine weiterreichende Haftung wird für die DESA  und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet,

die auf Grund eines Untersuchungsberichtes der DESA gefasst werden. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages bestimmt allein

die DESA nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und DESA ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist –

Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Allgemeinen Leistung der DESA ein Dienstleistungsvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die DESA,

mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten. Alle Berichte der DESA werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den

Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.

Die DESA unterliegt der Schweigepflicht und den Vorschriften des Datenschutzes (BDSG, DSGVO, Geheimhaltungsvereinbarungen). Im Rahmen eines erteilten Auftrages darf die

DESA niemals gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die DESA unter Hinweis

darauf den Auftrag zurückgeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Vertrauenspersonen oder Informanten der DESA.

Der Auftraggeber kann jederzeit, die DESA nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen. Unwahre Angaben des Auftraggebers berechtigen die DESA zur Kündigung.

Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat die DESA einen Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin

entstandene Auslagen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Vertrauensschadens bleibt nicht ausgeschlossen. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen

Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Nach Verbrauch des Vorschusses kann die DESA die Arbeit bis zur neuen Vorschusszahlung unterbrechen.  Für Auslandsarbeit bleiben

Sonder-Zuschläge vorbehalten. Der Auftraggeber haftet persönlich für die Einhaltung der festgelegten Zahlungsvereinbarungen. Die Honorarvereinbarung enthält nicht die

gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt einschließlich Hin- und Rückfahrt, gerechnet ab Geschäftssitz. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

Barauslagen und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Einsatz von Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, verpflichtet sich der

Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen nicht in eigenen Auftrag anzuwerben, zu beauftragen oder in artverwandte Tätigkeiten zu integrieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich,

während der Tätigkeit der DESA in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen. Wird die DESA infolge der Ausführung des Auftrages in Prozessen

oder Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen

der DESA zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung anzurechnen. Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages,

dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Mündliche Vertragsbedingungen können nicht getroffen werden und haben keine Gültigkeit.

Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Alle Veränderungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort

ist der Sitz des Dienstleisters (Unternehmen der DESA-Group). Diese Geschäftsbedingungen werden ausdrücklich anerkannt

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